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In
den meisten Fällen werden die Mitarbeiter zu 100 %
Eigentümer ihres Unternehmens (durchschnittliche Größe:
72 Mitarbeiter), ohne einen einzigen Cent aus eigener
Tasche ausgeben zu müssen.
Dieser Erfolg lässt sich auf einen entscheidenden
Faktor zurückführen: die Einfachheit des Mechanismus.
Dieser Mechanismus ist der Trust, genauer
gesagt der Mitarbeiterbeteiligungs-Trust. Keine andere
Rechtsform bietet eine solche Einfachheit. Das ist
es, was groß angelegte Unternehmensübertragungen an
Mitarbeiter im Vereinigten Königreich so erfolgreich
macht.
Übrigens haben zahlreiche europäische Länder bereits
Gesetze zum Thema „Trust“ erlassen, die jeweils eine
eigene Terminologie verwenden: In Frankreich ist es
die „fiducie“, im französischsprachigen Belgien die
„fondation privée“, in den Niederlanden die „stichting“,
in Deutschland und Österreich die „Stiftung“, und
so weiter. Im Folgenden verwenden wir das Wort „Trust“.
Hier sind die drei wichtigsten Aspekte dieser Einfachheit:
1. Bei der Übertragung eines Unternehmens wird der
Trust einfach als neuer personifizierter Eigentümer
auf das Unternehmen aufgepfropft. Das Unternehmen
bleibt funktionsfähig und muss in keiner Weise ersetzt
oder verändert werden. Es kann seine Geschäfte ohne
Unterbrechung weiterführen.
2. Der Trust verkörpert das Eigentum der Gemeinschaft
der Mitarbeiter des Unternehmens. In der Regel handelt
es sich um eine kleine Organisation mit nur drei oder
fünf Personen, selten mehr. Dies sind die „Treuhänder“.
Die Mitarbeiter des Unternehmens besitzen weder die
Aktien noch sind sie Mitglieder des Trusts, sie sind
lediglich Begünstigte. Begünstigte wovon? Begünstigte
des Rechts auf Beteiligung an den Gewinnen des Unternehmens
und auf Mitwirkung an der Unternehmensführung.
3. Als gemeinnützige Organisation wird der Trust nicht
auf seine Einkünfte oder Finanzergebnisse besteuert
und ist daher steuerneutral bei der Weitergabe von
Unternehmensgewinnen an Mitarbeiter-Eigentümer.
Darüber hinaus ermöglicht der Trust eine einfache
Struktur mit großer Flexibilität und vielen möglichen
Varianten. All dies ermöglicht es, dank der Kreditfinanzierung
Unternehmen in großem Umfang auf die Mitarbeiter zu
übertragen, ohne dass diese eigenes Geld einbringen
müssen und ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen.
Nur der Trust-Mechanismus macht dies möglich. Keine
andere Struktur kann dies leisten.
Es kann sich nicht um eine spanische sociedad laboral
handeln - die sociedad laboral ist kein Trust.
Es kann sich nicht um einen französischen fonds
commun de placement de reprise handeln - der fonds
commun de placement ist kein Trust.
Es kann sich nicht um eine belgische société coopérative
de participation handeln. Diese wurde in Belgien
durch das Gesetz vom 22. Mai 2001 eingeführt, als
erster Versuch, eine Coop-ESOP in Europa zu etablieren.
Es wurde jedoch bald klar, dass die Wahl einer Genossenschaft
anstelle einer Treuhandgesellschaft nicht praktikabel
war, da dies nicht mit den europäischen Steuervorschriften
vereinbar war. Infolgedessen hat das belgische Gesetz
in der Praxis nie funktioniert. In diesem Zusammenhang
ist es überraschend, dass Slowenien gerade seinen
eigenen Coop-ESOP-Mechanismus eingeführt hat. Belgien
wird mit Interesse verfolgen, wie Slowenien dieses
Hindernis überwindet.
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